Für Studierende der Fakultät

Hier finden Sie Informationen zu Fragestellungen während des Studiums sowie Ansprech- und Beratungsstellen für Studierende an der Fakultät

Studierende in einer Beratungssituation

Generelle Informationen zum Studienablauf

Beratungs- und Ansprechstellen an der Fakultät

Interkulturelle Beratungsstelle der LMU für Ausländische Studierende

Beratungsangebot des Studentenwerks:

Rückmeldung (Anmeldung zum Weiterstudium)

Studierende müssen sich am Ende der Vorlesungszeit für das nachfolgende Semester rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Überweisung der für das folgende Semester fälligen Beiträge.
Eine Rückmeldung ist in jedem Semester erforderlich! Sollten Sie sich nicht oder nicht fristgerecht zurückmelden, werden Sie für das folgende Semester exmatrikuliert.
Weitere Infos unter: LMU-Webseite

Beurlaubung

Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu zwei Semester vom Studium beurlaubt werden.

Eine Beurlaubung bedeutet, dass die Anzahl Ihrer Fachsemester nicht weiterläuft und Sie daher keine Probleme mit eventuellen Prüfungsfristen bekommen können. Die Anzahl Ihrer Hochschulsemester läuft hingegen weiter. Wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie weiterhin als Student/in in Ihrem Studiengang eingeschrieben (verlieren also Ihren Studienplatz und z.B. auch Ihren Krankenversicherungsschutz nicht). Allerdings können Sie während dieser Zeit keine Leistungen an der Universität erbringen (ECTS-Punkte oder Scheine), müssen jedoch nicht bestandene Prüfungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist wiederholen. Urlaubssemester setzen somit die vorgeschriebenen Fristen von Wiederholungsprüfungen nicht außer Kraft. Dies müsste ggf. beim jeweils zuständigen Prüfungsamt/-ausschuss gesondert beantragt werden!

Jede Beurlaubung muss mit dem entsprechenden Antragsformular und den erforderlichen Bescheinigungen bei der Studentenkanzlei beantragt werden. Für die Beurlaubung sind bestimmte Fristen zu beachten.

Detaillierte Information zu den möglichen Beurlaubungsgründen bzw. zu den dann fälligen Beiträgen finden Sie unter den folgenden Links:

Die Regelungen am Department für Pharmazie für Studierende im

Regelungen für alle Studierende am Department Chemie
(BSc, MSc, Lehramt und Studierende in Chemie-Veranstaltungen); Stand: 26.06.2017

Bei einem Krankheitsfall ist folgendes zu beachten:
Laut den Prüfungsordnungen (s. unter dem jeweiligen § "Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholung der Modulprüfungen und Modulteilprüfungen, Abs. (5)" sind im Krankheitsfall ärztliche Atteste im Original unverzüglich vorzulegen. In diesem Attest bescheinigt der behandelnde Arzt die Prüfungsunfähigkeit, seit wann die Krankheit besteht bzw. warum Sie nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können.

Eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelbe/rosa Zettel) ersetzt kein Attest!

Wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts verhindert sind, genügt eine Bestätigung des Krankenhauses.

Unverzüglich heißt spätestens binnen 3 Werktage (Werktage = Mo-Fr, mit Prüfungstag = 1. Werktag). Das Attest kann vorab eingescannt bzw. als Bilddatei per E-Mail beim Studenten- und Prüfungsamt eingereicht werden. Originale müssen dann innerhalb von 2 Wochen nachgereicht werden.

Abhängig von der Veranstaltung ist folgendes zu beachten:

  • Klausuren: hierzu ist allgemein kein Attest bzw. Entschuldigung nötig, aber eine Abmeldung im LSF!
    Ausnahme: die Klausur Anorganische Chemie 1 (T1AA). Das Attest ist im Prüfungsamt (F5.018) unverzüglich abzugeben. Falls Sie hierbei den 4. regulären Versuch wegen Krankheit nicht wahrnehmen können, müssen Sie ein amtsärztliches Attest vorlegen.
  • Praktika: das Attest ist dem jeweiligen Assistenten(in) bzw. der Praktikumsleitung vorzulegen.
  • Vorlesungen/Übungen: hier ist kein Attest bzw. Entschuldigung nötig.
  • Bachelor- und Masterarbeiten: wenden Sie sich im Krankheitsfall bitte an das Prüfungsamt Chemie (F5.020).
  • Masterprüfungen: ein ärztliches Attest ist im Original unverzüglich im Prüfungsamt Chemie (F5.020) abzugeben.

Grundsätzlich kann der Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt Chemie, im Einzelfall oder allgemein die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes oder eines Attestes einer oder eines vom Prüfungsamt bestimmten Ärztin oder Arztes verlangen.
Einen Amtsarzt finden Sie in dem nächstgelegenen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes. Für München ist das Gesundheitsamt, Schwanthalerstraße 69, 80336 München (Tel. 089/23366810) zuständig.

Sollte die Krankheit über den bescheinigten Zeitraum des ersten Attestes hinaus bestehen, sind eventuelle Folgeatteste ebenfalls unverzüglich nachzureichen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihrem Attest ein kurzes Begleitschreiben (mit Mat.Nr.) beizulegen bzw. den Namen sowie das Datum der Klausur auf dem Attest zu vermerken.

Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Kontaktstellen

Interessieren Sie sich für ein Studium an der Fakultät für Chemie und Pharmazie der LMU München, haben aber bereits ein entsprechendes Studium an einer anderen Hochschule begonnen, sind Sie Orts- bzw. Hochschulwechsler.

Sie sind bereits an der LMU in einem Studiengang eingeschrieben, möchten aber an der LMU einen anderen Studiengang studieren, dann gelten Sie als Studienplatz- oder Fachwechsler. (Hierzu bitte diese Infos und Fristen beachten!)

In beiden Fällen können bereits erbrachte Leistungen in Chemie, Biochemie oder anderen Naturwissenschaften gegebenenfalls anerkannt werden (siehe Leistungsanerkennung, weiter unten).
Bereits vor der Bewerbung bzw. Aufnahme Ihres Studiums bei uns, sollten Sie sich daher mit der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs vertraut machen.

Sowohl Orts- als auch Fachwechsler müssen sich für einen Studienplatz bewerben und unterliegen den hier geltenden Ordnungen (Weitere Infos hierzu finden Sie unter den jeweiligen Studiengängen) .

Weiterführende Links

  • Kompakte Informationen zu unseren Studiengängen in Chemie und Biochemie: Flyer (PDF, 175 KB)
  • Bei weiteren organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studentensekretariate, bei inhaltlichen Fragen an die jeweilige Studiengangskoordination. (s. Beratungsstellen)

1.) Leistungsanerkennung in den Pharmazeutischen Studiengängen

Die Regelungen zur Leistungsanerkennung in den Pharmazeutischen Studiengängen finden Sie bei den jeweiligen Studiengängen der Pharmazie.

2.) Leistungsanerkennung in der Chemie und Biochemie

Haben Sie bereits an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach Leistungen in Chemie, Biochemie oder anderen Naturwissenschaften erworben, können Sie die Anerkennung dieser Leistungen bis zum Ende Ihres 1. Fachsemesters beantragen. Hierzu ist eine formale und inhaltliche Überprüfung der Gleichwertigkeit der Leistungen/Kompetenzen notwendig:

  • Die Anerkennung erfordert zunächst eine formale Prüfung, die sicherstellt, dass die von Ihnen besuchte Hochschule eine ordentliche Hochschule ist; das ist bei deutschen Universitäten grundsätzlich der Fall, bei anderen Studieneinrichtungen oder bei ausländischen Universitäten kann die Prüfung etwas aufwändiger sein.
  • Ist die formale Prüfung in Ordnung, folgt eine inhaltliche Prüfung der Veranstaltungen die Sie besucht haben; unsere Fachdozenten überprüfen, ob diese Veranstaltungen bei uns anerkannt werden können. Diese Prüfungen sind grundsätzlich Einzelfallprüfungen, über die man vorab leider keine Aussagen treffen kann. Wichtig ist es, möglichst aussagekräftige Unterlagen vorzulegen (s. folgende Schritte unten).

Folgende Schritte müssen Sie für eine Leistungsanerkennung durchführen:

  • 1) Als erstes müssen Sie eigenständig die Veranstaltungen/Module Ihres vorigen Studiengangs mit den Veranstaltungen/Modulen Ihres zukünftigen/aktuellen Studiengangs in dem Sie Anerkennungen bekommen möchten, vergleichen. Die Veranstaltungen/Module finden sie unter den jeweiligen Studiengängen. Bitte prüfen Sie vorab, welche Sie anerkennen lassen möchten.
  • 2) Nachdem Sie die anzuerkennenden Veranstaltungen/Module ausgewählt haben, wenden Sie sich persönlich zuerst an unser Prüfungsamt (Raum F5.018), welches für die Anerkennung von Leistungen zuständig ist. Dort erhalten Sie einen oder mehrere "Laufzettel", den/die Sie für die verwaltungstechnische Abwicklung des weiteren Anerkennungsprozesse benötigen.
  • 3) Mit dem "Laufzettel wenden Sie sich an den jeweiligen Fachvertreter der die Anerkennung für seinen Fachbereich durchführt. Die Ansprechperson finden Sie auf dem Laufzettel. (Wenden Sie sich bitte nicht (!!) direkt an einen Lehrstuhl oder FachvertreterIn - Sie benötigen erst die Verwaltungsunterlagen für das Anerkennungsverfahren.)
    • D.h. Sie vereinbaren mit der jeweiligen Fachvertretung einen Termin per E-Mail;
    • bringen dort zum Anerkennungs-Termin Ihre vollständigen Unterlagen mit, die ihre früheren Studien-Aktivitäten dokumentieren (Urkunden zu Bachelor- oder Diplom-Studiengängen an Hochschulen oder Fachhochschulen; Urkunden zum Abschluss als Laborant o.ä., Modulhandbücher, Inhaltsangaben, Kursbeschreibungen, Protokolle, Angaben über den Veranstaltungsumfang (Semesterwochenstunden), etc.).
    • sollten Benotung und/oder Umfang (SWS) früherer Studienleistungen nicht aus den Originalurkunden ersichtlich sein, so holen Sie von ihrer früheren Ausbildungsstätte bitte zusätzliche Detailinformationen zu den durchgeführten Lehrveranstaltungen ein (z. B. Inhalte und Umfang der durchgeführten Labor-Praktika).

      Dies hilft uns, die von Ihnen erbrachten Leistungen wirklich gut einzuschätzen. Natürlich benötigen wir eine offizielle Bestätigung der erbrachten Leistungen, also Scheine, ECTS-Übersichten oder andere Zeugnisse, diese entweder in beglaubigter Kopie oder im Original mit einer Kopie. Bitte achten Sie darauf, dass die (Original)Dokumente zweifelsfrei und eindeutig mit ihrer Person in Verbindung gebracht werden können.
  • 4) Sind alle Anerkennungen von der Fachvertretung auf den "Laufzetteln" eingetragen, müssen Sie diese wieder im Prüfungsamt abgegeben. Dort wird die Anerkennung dem Prüfungsausschuss zur Beurteilung weitergeleitet.
  • 5) Zur Ein- oder Umschreibung benötigen Sie dann eine Einstufungsbescheinigung in das entsprechende Fachsemester, welches aufgrund der Leistungsanerkennungen festgelegt wird. Eine Leistungsanerkennung hat meist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester zur Folge (je nach Anzahl der anerkannten Leistungen). Diese bekommen Sie am Ende des Verfahrens.

Weitere Infos sind im Prüfungsamt (Raum F5.018) erhältlich.